Interview mit Dr. iur. Felix Horber

Das Bild symbolisiert, dass man an hybriden oder virtuellen Generalversammlungen von überall mittels Computer, Tablets oder Smartphones teilnehmen kann.
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Neues Aktienrecht: virtuelle und hybride GVs sind nun möglich


Seit dem 1. Januar 2023 steht es Aktiengesellschaften frei, ihre Generalversammlung mit physischer Präsenz, rein virtuell oder in einer gemischten, also hybriden Form durchzuführen. Wir haben Dr. iur. Felix Horber – Generalsekretär der Swiss Re und Präsident des Nimbus Advisory Board – gefragt, wie er die Situation beurteilt.


Herr Horber, als Generalsekretär der Swiss Re sind Sie sicherlich stark mit den Vorbereitungen für die Generalversammlung 2023 beschäftigt. Was hat sich mit dem neuen Aktienrecht geändert?
«Der Grundsatz ist immer noch der gleiche: Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft. Neu ist, dass sie zusätzlich zur bekannten Präsenzveranstaltung auch virtuell oder in hybrider Form durchgeführt werden kann. Das ist wohlgemerkt eine Option, kein Muss. Jede Gesellschaft wählt die für sie passende Durchführungsform. Allerdings muss die Generalversammlung die notwendigen statutarischen Grundlagen schaffen, damit die rein virtuelle Versammlung möglich ist.»

Viele Gesellschaften werden ihre Aktionärinnen und Aktionäre deshalb dieses Jahr fragen, ob sie ihre Generalversammlung künftig auch virtuell durchführen dürfen.
«Richtig. Die Gesellschaft braucht die Zustimmung des Aktionariats, dass es bereit ist, auf die physische Unmittelbarkeit zu verzichten. Wenn noch nicht geschehen, werden im 2023 viele Gesellschaften ihre Statuten gemäss Beschluss anpassen, also die rechtliche Grundlage legen, um die Durchführungsform ab 2024 frei wählen zu können.»

Nimbus testet derzeit erfolgreich die Umsetzung virtueller Generalversammlungen. Wird es demnächst keine physischen Generalversammlungen mehr geben?
«In der Pandemie haben viele Gesellschaften Erfahrungen gesammelt mit Formen virtueller Veranstaltungen. Zudem werden die technischen Voraussetzungen – Kapazitäten, Bandbreiten, Backup-Szenarien – immer besser. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Möglichkeiten Schritt für Schritt ausgelotet werden. Physische Versammlungen werden nicht völlig verschwinden – schliesslich dienen sie der Beziehungspflege eines Unternehmens mit seinen Stakeholdern.

Die Abwicklung einer Generalversammlung im virtuellen Raum, in dem eine grosse Anzahl Aktionäre in Echtzeit übers Internet teilnehmen und abstimmen können, ist eine Herausforderung. Die von Nimbus durchgeführten Belastungstests zeigen, dass die Nimbus Technologie diese Herausforderung zuverlässig meistert.

Auch wenn Unternehmen ihre Generalversammlungen physisch abhalten, werden im Rahmen der Durchführung zunehmend digitale Elemente genutzt. Nehmen Sie beispielsweise den Einladungsprozess. Der Trend geht hier klar in Richtung ‘weniger Papier drucken, weniger Papier verschicken’. Ausserdem sind die Stakeholder immer mehr daran gewöhnt, Informationen elektronisch zu erhalten und zu verarbeiten. Die Unternehmen müssen allerdings dafür sorgen, dass die Inhalte einfach auffindbar und zugänglich sind. Anders formuliert: Die digitale Interaktion muss aktionärsfreundlich gestaltet sein.»

Aktionärsfreundlich wie die Webplattform NIMBUS ShApp?
«NIMBUS ShApp ist eine elegante Lösung: in verschiedenen Sprachen verfügbar, einfach zu bedienen, mit übersichtlicher Darstellung der Informationen und ans Corporate Design der jeweiligen Gesellschaft anpassbar. Die Nutzerinnen und Nutzer definieren, wie digital oder physisch sie kommunizieren möchten – und können ihre Präferenzen jederzeit ändern. Hinzu kommt die bekannte Dienstleistungsqualität des Nimbus Service Teams.»

Herzlichen Dank, Herr Horber, für Ihre Einschätzungen.