NIMBUS Lösungs-Suite mit Direct Voting: technologisch führend und rechtlich konform

Hansjörg Stucki, Gründer und Inhaber der Nimbus AG, erweitert den Eigentümerkreis, beteiligt CTO Daniel Stucki sowie seine drei Töchter am Unternehmen und stellt so Stabilität und Kontinuität beim Technologieunternehmen sicher.
Generationenwechsel bei Nimbus AG
23. November 2021
Die Systeme der Nimbus AG erfüllen modernste Anforderungen; alle Applikationen und Daten sind hochsicher und hochverfügbar. Das wurde vom Swiss Safety Center auditiert und am 8. Dezember 2021 mit der ISO/IEC 27001:2013 Zertifizierung bestätigt.
Nimbus AG erhält ISO/IEC 27001:2013 Zertifizierung
17. Januar 2022
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17. Januar 2022
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NIMBUS Lösungs-Suite mit Direct Voting: technologisch führend und rechtlich konform

Dr. iur. Stefan Müller, Mitglied des Verwaltungsrats

Bereit für das revidierte Aktienrecht

Im Rahmen der Aktienrechtsrevision wird die virtuelle GV eingeführt – das neue Gesetz tritt vermutlich Anfang 2023 in Kraft. Als Übergangslösung gilt bis dahin die COVID-19-Verordnung. Sie erlaubt das Durchführen von Generalversammlungen auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form. Wir haben Herrn Dr. iur. Stefan Müller gefragt, wie das Technologieunternehmen Nimbus sicherstellt, dass Software und Dienstleistungen stets allen rechtlichen Vorgaben entsprechen.


Herr Müller, Sie und Ihre Kanzlei begleiten die Nimbus AG seit der Gründung in Rechtsfragen?
«Die Welt der Aktienregisterführung und Generalversammlungen ist rechtlich klar geregelt; die Einhaltung des Aktienrechts gehört zu den Grundvoraussetzungen für Lösungs- und Dienstleistungsanbieter. Erfolgreich ist, wer das Zusammenspiel zwischen rechtlichen Anforderungen und technologischen Möglichkeiten beherrscht. Das war Hansjörg Stucki schon bei der Gründung seiner Nimbus AG klar. Deshalb dürfen wir das Unternehmen seit 30 Jahren in allen Rechtsfragen rund um das Aktienregister und die Generalversammlung beraten.»

Die GV-Saison 2020 war mehr als herausfordernd. Nimbus reagierte jedoch blitzschnell auf die Corona-Situation: Wenige Tage nach Bekanntgabe der COVID-19-Verordnung konnte die GV eines namhaften Kunden rechtskonform durchgeführt werden.
«Nimbus ist stark darin, vorauszuschauen und flexibel zu agieren. Das hat das Unternehmen mehrfach bewiesen: Es präsentierte 1993 als einziger Anbieter eine Schnittstelle zu SEGA-Intersettle, hatte schon sehr früh eine elektronische Voting Unit und passte seine Lösungssuite lange vor Inkrafttreten der VegüV an.

Nimbus ist zu 100% eigenfinanziert, kombiniert Technologie- mit Rechts-Fachwissen und ist Inhaberin sämtlicher Rechte (Urheberrechte, Patente, Designrechte usw.) an ihren Produkten, die sie mit eigenen Developern hier im Glarnerland entwickelt. All das befähigt das Unternehmen, schnell zu entscheiden. Auch verfügt es über genügend Ressourcen, um die gefällten Entscheidungen sofort umzusetzen. Weiters pflegt Nimbus, ihre Versprechen einzuhalten bzw. nicht mehr zu versprechen, als sie halten kann. Wenn plötzlich alles anders ist, setzen die Menschen bei Nimbus alles daran, für den Kunden eine gangbare Lösung zu finden. Das ist ihnen im 2020 einmal mehr gelungen.»

Mit der Aktienrechtsrevision werden virtuelle GVs erlaubt. Wie beurteilen Sie als Jurist diese Möglichkeit?
«Ich sehe grosse Herausforderungen auf die Gesellschaften, aber auch auf die Dienstleister zukommen. Die Technologie ist dafür bereit, keine Frage. Wer aber haftet, wenn Dritteinflüsse eine rechtskonforme Durchführung verhindern? Wenn beispielsweise der Telekomanbieter oder der Strom ausfällt? Was, wenn jemand behauptet, dass er nicht abstimmen konnte, dies aber nicht nachvollziehbar ist? Es wird vertiefte juristische Abklärungen brauchen sowie die Bereitschaft von Gesellschaft und Dienstleister, die jeweilige Verantwortung zu tragen.»

Bei Konsultativabstimmungen lässt sich Direct Voting jedoch gut einsetzen?
«Korrekt. Wenn es um Meinungsäusserungen, um das Erfassen von Stimmungen geht, ist das System ideal. Die Direct-Voting-Technologie von Nimbus ist fertig entwickelt und wird genau dafür bereits eingesetzt. So können wertvolle Erkenntnisse gesammelt werden. Mit Inkrafttreten des revidierten Aktienrechts stehen den Nimbus Kunden dann ein erfahrenes Team sowie die ausgereifte und ins GV-System integrierte Software zur Verfügung.»

Ihre Kanzlei begleitet die Nimbus AG seit 30 Jahren – gab es schon Rechtsstreitigkeiten?
«Ja, aber das Unternehmen konnte ernsthafte rechtliche Auseinandersetzungen bisher vermeiden. Das hat mit den Menschen hinter dem Firmennamen zu tun. Sicher gab es auch Fehler; dafür steht Nimbus gerade und man einigt sich gütlich – seit 30 Jahren! Die sorgfältige Vertragsgestaltung und die seriöse Erbringung der Dienstleistungen gehören zu den wesentlichen Qualitätsmerkmalen der Nimbus AG.»

Herzlichen Dank, Herr Müller, für diesen Einblick.