de en

Die Aktienrechts-Revision lässt hybride Generalversammlungen mit Direct Voting zu

Mit der Aktienrechts-Revision wird der gesetzliche Rahmen für die Durchführung virtueller bzw. hybrider Generalversammlungen geschaffen. Gesellschaften können ihren Aktionären die Möglichkeit geben, ihren Willen mittels Direct Voting mitzuteilen – also digital abzustimmen. Mit Nimbus Direct Voting erweitern wir die NIMBUS Lösungs-Suite und stellen Gesellschaften ein sicheres und smartes Direct-Voting-System zur Verfügung.

Hybride GV möglich, wenn in den Statuten vorgesehen

Das revidierte Aktienrecht sieht vor, dass künftig virtuelle bzw. hybride Generalversammlungen durchgeführt werden dürfen. Allerdings muss diese Veranstaltungsform in den Statuten einer Gesellschaft vorgesehen sein. Bei bestehenden Gesellschaften muss unter Umständen während einer klassischen Versammlung eine entsprechende Statutenänderung beschlossen werden.

Technische Rahmenbedingungen für das Direct Voting

Der Gesetzgeber legt nicht fest, welche elektronischen Mittel für die Durchführung einer hybriden Generalversammlung genutzt werden.

Zur Wahrung der Rechtssicherheit

  • muss aber die Identität der Teilnehmenden eindeutig feststellbar sein,
  • müssen alle Teilnehmenden Anträge stellen und sich an Diskussionen beteiligen können,
  • müssen die Voten unmittelbar übertragbar und die Abstimmungsergebnisse unverfälschbar sein.

Kann eine GV aufgrund technischer Störungen nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden, muss sie unter Umständen wiederholt werden. Beschlüsse, welche vor Auftreten der Störung gefasst wurden, behalten ihre Gültigkeit. Ausserdem muss die technische Sicherheit gewährleistet werden. Die Aktienrechts-Revision bzw. der Bundesrat verzichtet jedoch auf genaue Vorgaben bezüglich Cyber-Security, um offen zu bleiben für technologischen Fortschritt.

NIMBUS Direct Voting: das Teilsystem der NIMBUS Lösungs-Suite zur Durchführung virtueller Generalversammlungen

Mit NIMBUS Direct Voting bieten wir Gesellschaften ein Werkzeug an, das alle Ansprüche einer professionellen und rechtskonformen Durchführung gemäss neuem Aktienrecht von virtuellen oder hybriden Generalversammlungen erfüllt.

Mit der Ergänzung NIMBUS Direct Voting gestalten Gesellschaften den statutarischen Teil ihrer Generalversammlung völlig individuell:

Vorgängige Briefliche Abstimmung

  • Vorgängige Fernabstimmung via Webplattform NIMBUS ShApp, über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter
  • Physische Veranstaltung an einem oder mehreren Standorten mit Realtime Abstimmung mittels NIMBUS VS (Voting Unit)
  • Digitale Web-Abstimmung in Echtzeit mit NIMBUS Direct Voting

Schweizer State-of-the-Art Technologie – sicher, integriert, bewährt

Die NIMBUS Lösungs-Suite – inklusive NIMBUS Direct Voting – wurde in der Schweiz von Nimbus AG entwickelt. Sämtliche Systeme erfüllen höchste Sicherheitsstandards, sind redundant ausgelegt und befinden sich in der Schweiz – ihre Daten sind daher perfekt geschützt und unterstehen ausschliesslich dem Schweizer Recht.

Veröffentlicht: 16. März 2021

Themen Branchennews Solutions

Autor

Nicole Stucki Head of Marketing

nicole.stucki@nimbus.ch

Alle Artikel von Nicole Stucki

Kontaktieren